Nominalbetrag

Erstellt am 10. März 2016

Der Nominalbetrag ist der Betrag, über den der Darlehensvertrag abgeschlossen wird. Der Auszahlungsbetrag des Darlehens liegt regelmäßig unter dem Nominalbetrag, denn Schätzgebuehren, Bearbeitungsgebühren und andere Kosten werden bei der Auszahlung des Darlehens einbehalten, auch das Damnum reduziert den Auszahlungsbetrag. Die Darlehenshoehe sollte deshalb so berechnet werden, daß man auch nach Abzug aller Kosten den benötigten Betrag zur Verfuegung hat. Um Angebote verschiedener Banken vergleichen zu können, sollten Sie sich die Tilgungspläne genau anschauen und auch die entsprechenden Nebenkosten berücksichtigen. In unserem Berechnungsmodell können wir Ihnen jetzt gleich einen Tilgungsplan erstellen.