Nachrangfinanzierung

Erstellt am 10. März 2016

Darlehen, das im Rang nach bereits bestehenden Grundpfandrechten abgesichert ist. Insbesondere, wenn die Finanzierung über den erstrangigen Beleihungsraum von 60 % des Beleihungswertes hinausgeht. Nachrangfinanzierungen sind für den Darlehensgeber ein höheres Risiko. Im Falle einer Zwangsversteigerung werden die Schulden nach Rangfolge bezahlt. Deshalb sind Nachrangfinanzierungen haeufig teurer als erstrangige Darlehen.