Nachfinanzierung

Erstellt am 10. März 2016

Sie ist immer dann erforderlich, wenn der ursprünglich ermittelte Bedarf an Fremdmitteln überschritten wird und daher zusätzliche Fremdmittel aufgenommen werden müssen. Dies kann zum Beispiel eintreten, wenn die Baukosten höher ausfallen als geplant. Für eine Nachfinanzierung muss genau wie bei der Erstfinanzierung ein Darlehensantrag bei der Bank gestellt werden. Schwierig wird die Nachfinanzierung immer dann, wenn die Beleihungsgrenze des Objektes bereits erreicht ist und durch die Mehrkosten keine Wertsteigerungen erzielt werden (Bei einer Wertsteigerung, zum Beispiel durch den zusätzlichen Ausbau des Dachgeschosses oder einem größeren Grundriss, könnte auch der Beleihungswert entsprechend nach oben korrigiert werden.). Als Nachfinanzierungen werden auch zusätzliche Darlehen auf ein bereits beliehenes Objekt, z. B. für Modernisierungen, bezeichnet.