Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Erstellt am 10. März 2016

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine Kapitalgesellschaft. Im Gegensatz zur GbR haften aber die einzelnen Gesellschafter nicht persönlich für die Verbindlichkeiten, sondern die GmbH als juristische Person. Eine GmbH kann zu jedem Zweck gegründet werden. Der Gesellschaftervertrag bedarf einer notariellen Beurkundung. Das Stammkapital der GmbH muss mindestens 25.000 Euro betragen. Jeder Stammgesellschafter muss eine Mindesteinlage von 100 Euro einbringen. Eine GmbH muss einen Geschäftsführer haben und eine Geselllschafterversammlung. Bei mehr als 500 Arbeitnehmern muss sie auch einen Aufsichtsrat haben. Der oder die geschäftsführer sind die gesetzlichen Vertreter der GmbH nach außen. Der Geschäftsführer haftet der GmbH gegenüber dafür, dass er die Geschäfte mit der erforderlichen Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns führt, andernfalls ist er zum Schadensersatz verpflichtet. Das Recht der GmbH ist im GmbHG geregelt, eine GmbH ist stets eine Handelgesellschaft und somit Kauffmann i.S.d Handelsgesetzbuches und wird deshalb auch in das Handelsregister eingetragen.