Forderungsaufstellung

Erstellt am 10. März 2016

Die Forderungsaufstellung ist eine Auflistung des aktuellen Forderungsstandes. Die Forderung wird dabei aufgeschlüsselt nach Hauptforderung, Zinsen und Kosten. Der Gläubiger ist im Verbraucherinsolvenzverfahren verpflichtet, dem Schuldner eine kostenlose Forderungsaufstellung zukommen zu lassen (§ 305 Abs. 2 S. 2 InsO).