Erstellt am 10. März 2016
Nutzung eines Hauses bzw. einer Eigentumswohung zu eigenen Wohnzwecken. Wichtig insbesondere als Voraussetzung für die Gewährung der Eigenheimzulage.
Nutzung eines Hauses bzw. einer Eigentumswohung zu eigenen Wohnzwecken. Wichtig insbesondere als Voraussetzung für die Gewährung der Eigenheimzulage.