Dauerschuldverhältnis

Erstellt am 10. März 2016

ist ein Schuldverhältnis, das nicht mit einer einmaligen Handlung beendet ist (z. B. Kauf), sondern die Vertragspartner zu immer wiederkehrenden Verhalten oder Leistungen verpflichtet (z. B Mietvertrag, Energielieferungsvertrag, Leasingvertrag, Girokontenvertrag, Arbeitsvertrag). Der Gesamtumfang der Leistungen hängt letztlich von der Dauer der Rechtsbeziehung ab.