Erstellt am 10. März 2016
ist ein Schuldverhältnis, das nicht mit einer einmaligen Handlung beendet ist (z. B. Kauf), sondern die Vertragspartner zu immer wiederkehrenden Verhalten oder Leistungen verpflichtet (z. B Mietvertrag, Energielieferungsvertrag, Leasingvertrag, Girokontenvertrag, Arbeitsvertrag). Der Gesamtumfang der Leistungen hängt letztlich von der Dauer der Rechtsbeziehung ab.