Damnum

Erstellt am 10. März 2016

Das Damnum bezeichnet eine Leistung des Darlehensnehmers bei Darlehensauszahlung an die Bank. Diese Leistung hat Zinscharakter. Ueblicherweise findet eine Verrechnung mit einem Teil des Darlehensauszahlungsanspruchs statt, welche zur Folge hat, daß der Darlehensnehmer nur einen verminderten Kapitalbetrag ausgezahlt bekommt. Die Vereinbarung eines Damnums bewirkt, daß über die Laufzeit des Darlehens ein geringerer Sollzins gezahlt werden kann. Das Damnum kann steuerlich abgesetzt werden. Der Sollzins des Darlehens ist bei Vereinbarung eines Damnums niedriger, der Effektivzins liegt oft höher als der bei einem Kredit ohne Damnum. In der Regel können Sie ein Damnum von bis zu 10 % der Darlehenssumme vereinbaren.