Bezugsfertigkeit

Erstellt am 10. März 2016

Der bauliche Zustand eines Gebäudes in dem nach allgemeiner Auffassung den Bewohnern der Bezug der Wohnraeume zugemutet werden kann. Fuer die Frage der Zumutbarkeit ist alleine der Grad der Fertigstellung der Wohnung maßgebend. Es kommt nicht auf die bauaufsichtliche Schlußabnahme an.