Beleihungswert

Erstellt am 10. März 2016

Aufgrund vom Bauherrn/Erwerber zur Verfügung gestellten Beleihungsunterlagen und der Erfahrung über den Verkehrswert von Immobilien errechnen Banken und finanzierende Institute einen Wert, der langfristig , unter Berücksichtigung des Dauerertragwerts, für das Objekt gelten wird. An Ihm bemisst sich die Beleihungsgrenze. Als Faustregel gilt: Je geringer die Eigenmittel sind, um so teurer wird die Finanzierung . Normalerweise gelten 80 % des Beleihungswertes als obere Grenze der Beleihbarkeit.Unter dem Beleihungswert wird der dauerhafte Wert einer Immobilie verstanden, wie er als Darlehenssicherheit verwendet werden kann. Er ist nicht zu verwechseln mit dem Kaufpreis. Der Beleihungswert ist ein zentraler Begriff des Hypothekenkredites und dient der Ermittlung der Beleihungsgrenze sowie der längerfristigen Risikobeurteilung durch die Bank. Während der Verkehrswert in Abhängigkeit der aktuellen Marktlage stichtagsbezogen ermittelt wird, werden bei der Beleihungswertermittlung die dauerhaften Eigenschaften und die Nachhaltigkeit der Erträge zugrunde gelegt. Er ist meistens niedriger als der Verkehrswert und orientiert sich im allgemeinen am Sach- oder Ertragswert, unter Wuerdigung der langfristigen Marktrisiken und Markteinschätzungen.