Abzweigung

Erstellt am 10. März 2016

Erhält der Unterhaltsschuldner eine dem SGB unterfallende Sozialleistung, etwa Arbeitslosengeld, Krankengeld, Rente kann die Behörde, die Unterhaltsvorschuss leistet, bei dem für die Sozialleistung zuständigen Sozialleistungsträger einen Antrag auf Abzweigung stellen. Kiegt ein Unterhaltstitel vor, ist dieser im Abzweigungsantrag zu nennen.Nach § 48, Abs.1 Satz I SGB I ist eine Abzweigung von Leistungsträgern an die UVG-Behörden möglich, wenn der familienferne Elternteil der gesetzlichen Unterhaltspflicht nicht nachkommt.